Kosten
Rahmenbedingungen Sie interessieren sich für Beratung/Therapie/Coaching ? Dann sind Sie herzlich eingeladen, mit mir Kontakt aufzunehmen. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und ist dazu gedacht, Fragen und Inhalte zu klären und darüber hinaus, ob ein vertrauensvolles Miteinander im therapeutischen Kontext möglich sein kann.
Ich führe eine reine Bestellpraxis - um Ihnen Wartezeiten zu ersparen und damit ich mir genug Zeit für Sie nehmen kann. Da ich während eines Gespräches nicht erreichbar bin, bitte ich Sie, mir Ihren Namen und Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Ich rufe Sie dann schnellstmöglich zurück. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da ich ihn sonst in Rechnung stelle.
Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen: Nach derzeitiger Rechtslage werden keine Heilpraktikerleistungen im Bereich Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei privaten Krankenkassen, Beihilfe-Versicherten oder wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben ist die Kostenübernahme möglich, muss aber im Einzelfall abgeklärt werden. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.
Ihre Vorteile als Selbstzahler: Keine monatelangen Wartezeiten Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme Keine Auskunft gegenüber Versicherungsgesellschaften oder Dritten. Das bedeutet: keine Sperrfristen bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Aufnahme auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient(in) nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der zweijährigen Sperrfrist sind.
Privatpatienten, die einen Neuvertrag abgeschlossen haben und sich in “Sperrfristen” befinden, bzw. einen Behandlungswunsch nicht angeben wollen, können sich vertrauensvoll an mich wenden. Sie selbst - nach Aufklärungs- und Empfehlungsaussprache - bestimmen die Dauer und die Frequenz der Beratung/Therapie mit. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als “außergewöhnliche Belastungen”. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar. Auch können die Fahrten zu Praxis geltend gemacht werden. |